Mir ist bekannt, dass ich erst nach Eingang meines Beitrags die Leistungen des Berliner Mietervereins e.V. in Anspruch nehmen kann.
Es besteht kein Widerrufsrecht.
(Der Berliner Mieterverein e.V. ist kein Unternehmer im Sinne der §§ 312 c ff. BGB, so dass das Widerrufsrecht nicht greift.)
Mit Übersendung des Beitrittsformulars vereinbare ich verbindlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten (§ 3 Abs. 5 der Satzung). Die Kündigung ist satzungsgemäße innerhalb der ersten zwei Jahre mit Vierteljahresfrist zum Ende des 24. Monats nach Aufnahme in den Verein, ansonsten mit Vierteljahresfrist zum Ende eines Kalenderjahres zulässig. Die Kündigung muss dem Vorstand in Schriftform erklärt werden.
Satzung:
Die Satzung ist die schriftlich niedergelegte Grundordnung des Berliner Mietervereins e.V.
Um Mitglied im Berliner Mieterverein e.V. werden zu können, müssen Sie unserer Satzung zustimmen.